Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Generell gibt es kein “Arbeitsgesetzbuch”, sondern das Arbeitsgesetz setzt sich aus vielen einzelnen Gesetzen zusammen.

Da das Arbeitsrecht sich zu einem großen Teil aus Gesetzesfragmenten des Zivilrechtes zusammensetzt besteht Vertragsfreiheit.
Verständlicherweise befindet sich jedoch der Arbeitgeber in der stärkeren Position. Deshalb soll das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer Schutz bieten und seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber wahren.
Quelle: Wikipedia – Arbeitsrecht / Praktikum.info – Arbeitsrecht

Vertreten werden Sie von unserer Anwältin Jana Krause.