Sozialrecht

Sozialrecht ist öffentliches (hoheitliches) Recht und damit geprägt von einem Über (öffentliche Verwaltung, Behörde)- und Unterordnungsverhältnis (Antragsteller, Leistungsempfänger).

Sozialrecht (Recht der sozialen Sicherung) dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats.

Der Begriff ist vergleichsweise neu und ist beeinflusst durch den Begriff der “sozialen Sicherung”, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist.
Quelle: Wikipedia – Sozialrecht

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